Die Mitglieder der Gemeinschaft haben 2003 die Stiftung Familien mit Christus zur Förderung christlich gelebter Ehe und Familie errichtet. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sollen die Arbeit von Familien mit Christus sichern und ihr ein dauerhaftes Fundament geben.
Denn die Stiftung ist auf Dauer, im Prinzip auf ewig angelegt, so wie eine Ehe in den Kindern und Enkeln über den Tod der Eltern hinaus greifbar bleibt.
Sehen Sie mit uns die Not von Familien!
Stimmen Sie unserer Antwort auf diese Not zu!
Möchten Sie unsere Ziele mittragen?
Die Stiftung Familien mit Christus ist wegen der Förderung religiöser Zwecke und der Förderung der Bildung steuerlich als gemeinnützig anerkannt. Sie ist eine Treuhandstiftung in Trägerschaft der LIGA-Bank-Stiftung, Regensburg. Die Stiftungsmittel werden für die Arbeit des Familien mit Christus e.V. verwendet, das Stiftungsvermögen selbst bleibt in seinem Bestand erhalten.
Mit einer Zustiftung in das Vermögen der Stiftung fördern Sie dauerhaft unseren Stiftungszweck, denn das Vermögen bleibt erhalten und die Erträge daraus kommen dem Dienst unserer Gemeinschaft Familien mit Christus stetig zu Gute. Bitte vermerken Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung "Zustiftung", so dass wir Ihre Gabe eindeutig zuordnen können; das Steuergesetz spricht hier auch von einer Spende in den Vermögenstock.
Zwei Beispiele, wie hilfreich uns Ihre Spende ist: Mit € 40,- sind die Pensionskosten für einen jungen Erwachsenen gedeckt, der ein Wochenende ehrenamtlich eine Kindergruppe leitet. Mit € 260,- können die Pensionskosten für einen Mitarbeiter bei einem zehntägigen Kurs gedeckt werden (pro Kurs arbeiten in der Regel sieben Betreuer im Kinderprogramm mit).
Für Zustiftungen erhalten Sie einen besonderen Sonderausgabenabzug; wenn Ihr allgemeiner Spenden-Abzugsbetrag ausgeschöpft ist, könnten Sie laut geltendem Steuergesetz „im Veranlagungszeitraum und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich“ als Sonderausgaben abziehen. Die Verteilung in dem Zehnjahreszeitraum bestimmen Sie durch eine entsprechende Angabe in Ihrer Steuererklärung. Sie können also durch von Ihnen leistbare Zustiftungen an die Stiftung Familien mit Christus Ihre Steuerlast zusätzlich mindern.
Schenkungen und Erbschaften sind für die Stiftung steuerfrei. Die Steuer erlischt sogar rückwirkend für den Zuwendenden, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall Vermögen auf die gemeinnützige Stiftung Familien mit Christus übertragen wird.
Wer die Stiftung in seinem Testament bedenkt, schafft dadurch etwas, was über den eigenen Tod hinaus bleibt.
Spenden, für die wir ebenfalls außerordentlich dankbar sind, überweisen Sie bitte weiterhin direkt an den Verein. Für Spenden gewährt Ihnen das Steuergesetz einen Abzug als Sonderausgabe in Höhe von bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Ansprechpartner
Angelika & Diakon Franz-Adolf Kleinrahm, Heiligenbrunn, Exerzitienbegleiter, Leiter der Gemeinschaft Familien mit Christus
Michael Gutter, Weißenhorn, 1. Vorsitzender des Vereines Familien mit Christus
Einen Flyer der Stiftung können Sie hier im pdf-Format herunterladen.